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dazu gehören unter anderem:
Körperpflege
An- und Auskleiden
Hilfe beim Toilettengang
Beratung und Hilfe bei Inkontinenz
Hilfe bei der Mobilität
Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
Hauswirtschaftliche Versorgung
Pflegeberatung zur Pflegeversicherung:
Auf Verlangen der Pflegekassen:
Pflegestufe I und II: soll eine halbjährliche Beratung durchgeführt werden
Pflegestufe III: soll eine vierteljährliche Beratung durchgeführt werden
Haben Sie noch andere individuelle Wünsche
Wir beraten Sie gern.
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