Pflege nach dem Pflegeversicherungsgesetz  SGB XI

dazu gehören unter anderem:

  • Körperpflege

  • An- und Auskleiden

  • Hilfe beim Toilettengang

  • Beratung und Hilfe bei Inkontinenz

  • Hilfe bei der Mobilität

  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme

  • Hauswirtschaftliche Versorgung

Pflegeberatung zur Pflegeversicherung:

Auf Verlangen der  Pflegekassen:

Pflegestufe I und II: soll eine halbjährliche Beratung  durchgeführt werden

Pflegestufe III: soll eine vierteljährliche Beratung durchgeführt werden

Haben Sie noch andere individuelle Wünsche

Wir beraten Sie gern. 

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